Gewerbe mit 16 – Firma „marco-im-web“

Firmenwebsite, Flyer, marco-im-web T-Shirts? Was ist da eigentlich los?
Vielleicht fragt ihr Euch schon was es mit all diesen Aktionen auf sich hat. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Euch ein wenig darüber erzählen.

Und damit hallo zu diesem Beitrag.

In den letzten Beiträgen habe ich immer wieder angekündigt, bald mehr über die Hintergründe des einen oder anderen Projekts zu erzählen. Im Grunde genommen hatten bzw. haben mittlerweile alle Projekte den gleichen Hintergrund. Mittlerweile läuft das, was ich hier mache nämlich als Firma und ist auch offiziell als solche angemeldet.

Ich möchte euch heute darüber erzählen, wie es dazu kam und wie das ganze überhaupt möglich ist. Immerhin war ich zum Zeitpunkt der Firmengründung (Februar 2015) gerademal 16 Jahre alt. Mittlerweile bin ich 17. Das spielt aber eigentlich auch keine Rolle. Minderjährig bin ich so oder so noch und damit auch im Bezug auf meine Geschäftsfähigkeit nur „beschränkt Geschäftsfähig“.
Bevor ich da aber näher drauf eingehe, erstmal von Anfang an. 

Vor mittlerweile bald einem Jahr habe ich mit einem erfolgreichen Schulabschluss die Schule verlassen und seit einem guten halben Jahr mache ich eine Ausbildung zum Fachinformatiker in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung.
Bereits während meines letzten Schuljahres entwickelte sich ein größer werdendes Interesse von meinen Mitmenschen an dem, was ich tue. Websiten, Computer reparieren/warten und Veranstaltungstechnik verleihen. All das kann ich und das haben auch meine Mitmenschen gemerkt.  Es kamen Anfragen ob ich eine Website für jemanden erstellen kann, mal den Computer durchchecken oder reinigen kann oder ob man nicht mal meine Anlage für eine Party ausleihen kann.
Da ich von Natur aus ein sehr hilfsbereites und engagiertes Wesen bin, habe ich dazu natürlich nicht nein gesagt.

Ganz im Gegenteil.
Ich habe mich darüber gefreut, die Anfragen angenommen und begonnen, erste Dienstleistungen für andere zu erfüllen. Das ganze entwickelte sich dann immer mehr in die Richtung, dass ich mir damit „mein Taschengeld aufbessern konnte“. Und hier kam dann der Punkt, an dem ich überlegt und mich informiert habe, ob das ganze auch offiziell machbar ist.

Also habe ich mich mit meinen Eltern unterhalten und angefangen zu recherchieren, welche Möglichkeiten es gibt. Dass man ein Gewerbe anmelden kann, war mir klar. Jedoch muss man dafür Volljährig sein. Die Volljährigkeit beinhaltet nämlich auch die „volle Geschäftsfähigkeit“, welche Voraussetzung für das führen eines Gewerbes ist.

Da dachte ich dann erst, dass das eh nichts werden würde und ich warten muss, bis ich 18 bin. Nach einigen Recherchen fand ich heraus: Man muss nicht zwingend 18 sein, um ein Gewerbe anzumelden.

Richtig. Für Minderjährige gelten bei der Gewerbeanmeldung Sonderregelungen. Es gibt die Möglichkeit, auch als Minderjähriger, die „volle Geschäftsfähigkeit“ vom örtlichen Vormundschaftsgericht zugesprochen zu bekommen. Diese gilt dann allerdings nur für die Geschäfte, die im Namen der Firma abgewickelt werden.

Wie läuft das ab?
Mein erster Anlaufpunkt war das zuständige Gewerbeamt. Hier erhielt ich ich vom Beamten die Bestätigung für meine Recherchen. Ich bekam Ansprechpartner im Amts- und Familiengericht, an die ich mich wenden sollte um die Genehmigung vom Vormundschaftsgericht zu bekommen.

Hier unterstützt mich mein Vater sehr viel. Er führte viele Telefonate mit den Ansprechpartnern. Dies führte dazu, dass wir nach einiger Zeit beim Richtigen gelandet sind.

Der nächste Schritt war nun, dass wir einen Brief verfasst haben. In diesem Schreiben führten wir auf, warum ich ein Gewerbe anmelden möchte, wie das ganze ablaufen soll, welche Dienstleistungen ich anbieten möchte und wie ich das ganze bisher gehandhabt habe. Das diente dazu, das Amtsgericht davon zu überzeugen, dass ich in der Lage bin mit der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit umzugehen.

An dieser Stelle eine kleine Ergänzung:
Nicht jeder bekommt einfach so die Genehmigung vom Gericht als Minderjähriger ein Gewerbe anzumelden. Diese bekommt man nur, wenn man für den Betrieb eines Gewerbes die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt und über die notwendige Reife verfügt. Dies soll davor schützen, dass man einfach so Verpflichtungen und Verantwortungen eingeht, die finanziellen Schaden bereiten können.

Bei mir jedoch lief es bisher ganz gut. Mit dem verfassten Brief gingen wir dann weiter zu einem Rechtspfleger bzw. einer Sachbearbeiterin, die uns in unserem Vorhaben unterstützte. Sie schaute nochmal über den Brief drüber und fand dann sogar selbst Interesse an der ganzen Sache. Es gehört wohl nicht zum Alltag, dass man einen Fall bearbeiten darf in dem ein Minderjähriger ein Gewerbe anmelden möchte. Mit ihr hatten wir nun eine Anlaufstelle, bei der wir uns über den aktuellen Fortschritt der Bearbeitung informieren konnten.

Diesen Weg zu gehen kostete alles wieder Zeit. Dennoch schafften wir es, den Brief an das Amtsgericht zu schicken. In einem Antwortschreiben erfuhr ich, dass der Brief angekommen ist und die Bearbeitung läuft.

Nun hieß es warten bis eine Entscheidung getroffen wird. In der Zwischenzeit fragten wir hin und wieder mal höflich nach, ob sich denn schon etwas getan habe.
Und tatsächlich. Nach einigen Wochen wurden wir zu einem Gespräch mit dem Zuständigen Rechtspfleger ins Familiengericht geladen.

Dieser führte jeweils ein kurzes Gespräch mit mir allein und mit meinem Erziehungsberechtigten.
Ich konnte den Rechtspfleger dann erfolgreich davon überzeugen, dass ich in der Lage bin mit der vollen Geschäftsfähigkeit umzugehen.

Das war ein weiterer, aber sehr wichtiger Erfolg! Ich näherte mich in immer größeren Schritten meinem Ziel ein eigenes Gewerbe auf meinen Namen anzumelden.

Nach dem Gespräch mit dem Rechtspfleger bekam ich ein Schreiben zugesendet, welches bestätigt, dass ich die Erlaubnis dafür habe ein Gewerbe anzumelden. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich dann alles was ich brauchte, um als Minderjähriger ein Gewerbe anzumelden:

  • Ermächtigung (Zustimmung) der Erziehungsberechtigten (Mutter, Vater),
  • Genehmigung vom Vormundschaftsgericht ein Gewerbe anzumelden

Also ging ich zurück ins Gewerbeamt und konnte meine Gewerbeanmeldung abschließen.
Zum 01.02.2015 startete dann offiziell der Gewerbebetrieb.

Rückblickend war es insgesamt ein langer Weg vom ersten Besuch im Gewerbeamt im Juli 2014, bis zum abschließenden Mitte Januar 2015. Vielleicht war es aber auch genau das, was es so spannend machte, ob es am Ende auch klappt. Und es hat geklappt!
Dank der Unterstützung meiner Eltern und des örtlichen Gewerbeamts hat alles ein positives Ende genommen und es gab keine größeren Komplikationen.

Da ich ab diesem Zeitpunkt an offiziell ein Gewerbe hatte und auch im Sinne dieses Gewerbes Handeln und Geschäfte betreiben kann, eröffneten sich mir viele neue Möglichkeiten.

Zum Beispiel erstellte ich mir meine ersten eigenen Flyer, worüber ich ja schon hier berichtete. Des weiteren lies ich mir meine eigenen Firmen T-Shirts machen. (mehr dazu gibts hier).

Vor alle dem erstellte ich mir jedoch erstmal eine eigene Firmenwebsite. Dazu legte ich die neue Domain www.webdesign-schweinfurt.de an, unter der auch Ihr euch gerne meine Firmenwebsite anschauen könnt.

So!
Nun hab ich wohl erstmal genug erzählt. Gebt mir doch gerne auch mal euer Feedback zu der ganzen Geschichte als Kommentar mit.

Ich freue mich auf eine spannende Zukunft und bin sehr gespannt, wie sich das alles noch weiterentwickelt. Vor allem bin ich jetzt schon neugierig,wie es in ein paar Jahren aussieht.

Sobald es was neues zu berichten gibt, werde ich euch hier im marco-im-web-Blog (www.marco-im-web.de) immer wieder auf dem laufenden halten.

Bis dahin – stay tuned!

Euer

Marco 😉

1 Comment

  1. Babba

    Hi Marco,
    Ich bin immer wieder begeistert wie zielstrebig und gut Du deine Firma weiter vorantreibst.
    Mach weiter so, Schritt für Schritt und Du wirst langfristig Erfolg haben!

    Reply

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